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KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was gilt für dein Unternehmen?

  • 17. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Beurteilung konkreter Fälle wende dich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Ab 2. August 2026 greift die KI-Kennzeichnungspflicht – aber nicht für alles. Viele fragen mich gerade: „Muss ich jetzt jeden LinkedIn-Post mit ‚KI-generiert' labeln?" Die kurze Antwort: Nein. Artikel 50 des EU AI Act unterscheidet sehr genau, wofür eine Kennzeichnung nötig ist und wofür nicht – und dieser Termin steht fest, unabhängig von den aktuellen Verschiebungen bei anderen Teilen der Verordnung.

Canva in ChatGPT

Was ab 2. August wirklich gilt:

Der EU AI Act ist bereits 2024 in Kraft getreten und wird seither stufenweise scharfgeschaltet. Im Frühjahr 2026 haben sich die EU-Gesetzgeber zwar darauf geeinigt, große Teile der Verordnung später greifen zu lassen – die Transparenzpflichten aus Art. 50 waren davon aber ausdrücklich ausgenommen. Dieser Termin ist fix.


Wofür eine Kennzeichnungspflicht besteht:

  • Chatbots, Voicebots und KI-Avatare Nutzer:innen müssen zu Beginn der Interaktion wissen, dass sie mit einem KI-System sprechen – nicht mit einem Menschen.


  • Deepfakes und täuschend echte Bilder, Videos oder Stimmen Wer reale Personen, Orte oder Ereignisse KI-generiert oder KI-verändert so realistisch darstellt, dass man sie für echt halten könnte, muss das kennzeichnen. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung bereits bestehender generativer KI-Systeme zeichnet sich aktuell noch eine längere Übergangsfrist ab, die konkrete Ausgestaltung wird derzeit in Brüssel verhandelt.


  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse Hier gilt die Pflicht, wenn diese Texte automatisch veröffentlicht werden – also ohne dass ein Mensch sie vorher inhaltlich geprüft und die redaktionelle Verantwortung dafür übernommen hat.


Was in der Regel NICHT kennzeichnungspflichtig ist:

Dein Marketing-Text, dein Social-Media-Post, deine Blog-Artikel – all das fällt in der Regel nicht unter die Kennzeichnungspflicht, wenn eine namentlich benannte Person den Text gelesen, angepasst und freigegeben hat. Der entscheidende Punkt ist die redaktionelle Prüfung vor der Veröffentlichung, nicht das Werkzeug, mit dem der erste Entwurf entstanden ist.


Was das für deinen Unternehmensalltag bedeutet:

Für die meisten Solopreneurs und KMU ändert sich praktisch wenig, solange redaktionell geprüfte Inhalte veröffentlicht werden. Relevant wird es vor allem, wenn:
  • ein Chatbot auf der eigenen Website oder in der Kundenkommunikation eingesetzt wird,

  • Bild- oder Videomaterial erstellt wird, das reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachstellt,

  • automatisierte Inhalte ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden (z. B. automatisch generierte News-Feeds oder Produktbeschreibungen).


Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026:

  • Muss ich meine LinkedIn-Posts als KI-generiert kennzeichnen, wenn ich sie mit ChatGPT vorbereitet habe? In der Regel nein – solange du den Text selbst gelesen, angepasst und freigegeben hast, bevor er veröffentlicht wird.

  • Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen und Einzelunternehmerinnen? Ja, der EU AI Act unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Art des eingesetzten KI-Systems und Inhalts.

  • Ist der Termin 2. August 2026 durch die aktuellen Verschiebungen beim AI Act betroffen? Nein. Die Kernpflichten aus Art. 50 sind von der jüngsten Verschiebung anderer Teile der Verordnung ausdrücklich ausgenommen und gelten wie geplant ab diesem Datum.

  • Was passiert, wenn ich eine kennzeichnungspflichtige KI-Anwendung nicht kennzeichne? Mögliche Bußgelder und die konkrete Bewertung hängen vom Einzelfall ab. In Österreich ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde federführend. Für eine rechtssichere Einschätzung empfiehlt sich der Rat einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.



 
 
 

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